Haftungsbeschränkung:
Die Inhalte dieses Artikels wurden mit größter Sorgfalt recherchiert. Dennoch kann Regiondo keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen übernehmen. Die Informationen sind insbesondere auch allgemeiner Art und stellen keine Rechts- oder Steuerberatung im Einzelfall dar. Zur Lösung von konkreten Rechtsfällen konsultieren Sie bitte unbedingt einen Rechtsanwalt.
1. Wertgutschein
Wertgutscheine sind Gutscheine, mit einem von Ihnen vordefinierten Wert. Wertgutscheine können auf das gesamte Portfolio Ihres Ticketshops eingelöst werden.
Wertgutscheine gelten als Gutscheine, die nicht zum Bezug von hinreichend bezeichneten Leistungen berechtigen und werden als Umtausch eines Zahlungsmittels (z.B. Bargeld) in ein anderes Zahlungsmittel (wie Gutschein) beurteilt. (§ 13 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 4 UStG)
Die Hingabe des Gutscheins selbst stellt keine Lieferung dar. Eine Anzahlung im Sinne von § 13 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 4 UStG liegt ebenfalls nicht vor, da die Leistung nicht hinreichend konkretisiert ist. Erst bei Einlösung des Gutscheins unterliegt die Leistung der Umsatzsteuer.
2. Geschenkgutschein/Produktgutschein
Geschenkgutscheine/Produktgutscheine sind Gutscheine, die nur auf ein spezifisches Angebot einlösbar sind.
Werden Gutscheine über bestimmte, konkret bezeichnete Leistungen ausgestellt, unterliegt der gezahlte Betrag als Anzahlung der Umsatzbesteuerung. Bei Ausführung der Leistung unterliegt der ggf. noch zu zahlende Differenzbetrag ebenfalls der Umsatzsteuer. (§ 13 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a Satz 4 UStG)