Für viele Freizeitanbieter sind Gutscheine ein wesentlicher Bestandteil ihres Geschäfts. Dennoch kommen häufig Fragen zum rechtlichen Rahmen von Gutscheinen auf: wie Gutscheine gestaltet sein sollten, welche gesetzliche Frist gilt und wie du die entsprechenden Änderungen im Regiondo Dashboard vornimmst.
Damit du verlässliche Informationen erhältst, handelt es sich beim folgenden Text um einen offiziellen Text der IHK München.
1. Wie erstellst du einen Gutschein am besten?
1.1. Wie sollte ein Gutschein aussehen?
- Er muss schriftlich vorliegen.
- Er muss den Betrag enthalten.
- Der Aussteller des Gutscheins sollte deutlich erkennbar sein. Eine Unterschrift ist nicht erforderlich.
- Er sollte ein gut lesbares Ausstellungsdatum enthalten. Dies ist wichtig für den Zeitraum, in dem der Gutschein gültig ist.
1.2. Wie lange kann ein Gutschein eingelöst werden?
Ein Gutschein ohne zeitliche Begrenzung kann drei Jahre lang eingelöst werden, da die allgemeine Verjährungsfrist gilt. Diese Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde. Bei einem zu Weihnachten ausgestellten Gutschein beginnt die Frist beispielsweise am Ende desselben Jahres. Vergiss deshalb nicht, das Ausstellungsdatum auf dem Gutschein anzugeben.
1.3. Kann ein Gutschein zeitlich begrenzt werden?
Ja, du kannst die Gültigkeit eines Gutscheins begrenzen. Die Anforderungen an vorab festgelegte zeitliche Begrenzungen eines Gutscheins sind jedoch recht hoch, und es gibt dafür keine ausdrückliche Regelung.
- In einem Urteil wurde eine Einlösefrist von 10 Monaten für einen Geschenkgutschein im Elektrohandel als zu kurz angesehen.
- In einem anderen Urteil wurde ein Geschenkgutschein, der ein Jahr nach seiner Ausstellung verfiel, ebenfalls als unwirksam betrachtet.
IHK-Tipp: Am einfachsten ist es, die gesetzliche Verjährungsfrist zu nutzen. Ein Gutschein kann dann drei Jahre lang eingelöst werden. Beachte, dass die Frist erst am Ende des Jahres beginnt, in dem der Gutschein ausgestellt wurde. Ein Gutschein, der zu einem beliebigen Zeitpunkt im Laufe eines Jahres ausgestellt wurde, muss beispielsweise bis zum 31. Dezember des dritten darauffolgenden Jahres eingelöst werden.
1.4. Muss ein Gutschein an den Kunden ausgezahlt werden?
- Der Kunde hat keinen Anspruch auf Auszahlung des Gutscheins, zum Beispiel wenn ihm die Produkte nicht gefallen.
- Wenn der Händler die Leistung, für die der Gutschein erstellt wurde, nicht erbringen kann, muss der Händler den Gutschein auszahlen.
1.5. Ist ein Gutschein übertragbar?
Ja. Auch wenn der Gutschein auf den Namen des Empfängers ausgestellt ist, können andere Personen ihn einlösen. Gutscheine können also an jede beliebige Person verschenkt werden.
1.6. Kann ein Gutschein teilweise eingelöst werden?
Weder das Gesetz noch die Rechtsprechung haben geklärt, wie mit Gutscheinen umzugehen ist, die nicht vollständig eingelöst werden.
Tipp für teilweise eingelöste Gutscheine: Gehe davon aus, dass der Kunde grundsätzlich berechtigt ist, den Gutschein in Teilen zu nutzen. Vermerke zum Beispiel den Restbetrag auf dem Gutschein.
Der Kunde hat keinen Anspruch auf Auszahlung des Restbetrags des Geschenkgutscheins. Viele Händler zahlen Gutscheine aus Kulanz aus, wenn mehr als die Hälfte des Werts eingelöst wurde.
2. Wie kann ich die Gültigkeit eines Gutscheins in meinem Regiondo Dashboard ändern?
Du kannst die Gültigkeit von Gutscheinen individuell festlegen. Diese Einstellung findest du in deinem Konto unter Angebotsverwaltung > Gültigkeit von Tickets.
Wenn du diese Einstellung nicht änderst, sind Geschenkgutscheine immer ein Jahr ab dem Kaufdatum gültig.
So änderst du die Gültigkeit:
- Wähle unter Ablaufdatum der Geschenkgutscheine oder Ablaufdatum der Wertgutscheine die zweite Option aus.
- Gib die gewünschte Gültigkeit ein. Wenn du zum Beispiel 3 eingibst, ist der Gutschein drei Jahre nach dem Kaufdatum gültig.
- Klicke auf Speichern.
3. Warum gibt es keine MwSt.-Einstellungen für Gutscheine?
Geschenkgutscheine werden ohne MwSt. verkauft. Wird ein Gutschein nicht eingelöst, muss der Anbieter die MwSt. nie abführen und spart je nach Land 19 % oder 20 %.
Hinweis: Die MwSt. wird auf die Buchung angewendet, sobald der Gutschein eingelöst wird.